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Beitragsordnung

SC Böckingen Fussball 1913
Abteilung der Sport und Kulturgemeinde Böckingen e.V.
Mitglied des Württembergischen Sportbundes und der angeschlossenen Fachverbände

Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der zu erhebenden Mitgliedsbeiträge, die im Benehmen mit der Vorstandschaft festgelegt werden und von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 

1. Änderungen Ihrer Daten (Adresse, Bankverbindung) sind unverzüglich an die Geschäftsstelle zu melden. 

2. jährliche Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2011: a) Mitglieder ab 18 Jahre: 80,00 € b) Schüler, Studenten, Auszubildende: 50,00 € c) Rentner: 50,00 € d) 2. Kind/Jugendliche: 30,00 € 

3. Bei allen Mitgliedern, die im Beitragsjahr ( nach der neuen Rentenverordnung) eine Rente erhalten, bzw. vor Vollendung des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine vergleichbare Rente erhalten, kann nach Vorlage des Rentnerausweises beim zuständigen Kassier der Beitrag auf den Rentnerbeitrag reduziert werden. 

4. Schüler bzw. Studenten müssen bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres dem zuständigen Kassier eine aktuelle Schul-/Studenten-Bescheinigung vorlegen. Bei Auszubildenden reicht einmalig eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten wird der Beitrag eines Einzelmitglieds fällig. 

5. Um Kosten einzusparen, die besser im sportlichen Bereich ausgegeben werden könnten und insbesondere zur Entlastung des ehrenamtlichen Beitragskassiers wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von jährlich 10,00 € fällig, wenn keine Ermächtigung zur Einziehung der Beiträge über das Girokonto erteilt wird. 

6. Konnte der Mitgliedsbeitrag aus einem vom Mitglied zu vertretenden Umstands nicht vom Girokonto eingezogen werden, z. B. Änderung der Bankverbindung, sind die entstandenen Bankkosten zu ersetzen. 

7. Ehrenmitglieder und Mitglieder ab einer 50-jährigen Vereinsmitgliedschaft sind beitragsfrei. 

8. Gerät ein Mitglied in eine wirtschaftliche Notlage, kann der Vorstand von sich aus oder auf Antrag den Mitgliedsbeitrag stunden, erlassen oder ermäßigen. 

9. Bei Aufnahme eines Mitglieds im Laufe des Jahres, wird der Mitgliedsbeitrag sofort fällig. 

10. Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Monat des Geschäftsjahres (z. Zt. 01. Juli bis 30.Juni des folgenden Jahres) bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft im voraus zu entrichten. 

11. Bei Ende der Mitgliedschaft sind die Mitgliedsbeiträge bis zum Ende des Geschäftsjahres zu bezahlen 

12. Grundausstattung Trainingspaket (T-Shirt, lange Hose, Trainingsjacke) sind bei Beitritt in den Verein / Passantrag zu bestellen.

13. Gebühren für einen Passantrag (10Euro), Vereinswechsel (20Euro) sind vom Spieler selbst zu tragen.

14. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen.

15. Gültig laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.03.2011. Frühere Regelungensind außer Kraft gesetzt.



SC Böckingen 
Viehweide 5 
74080 Heilbronn

Stand: 2017